Ablauf

Die Anmeldung in meiner Praxis erfolgt ausschließlich über das Kontaktformular. Für alle anderen Anliegen erreichen Sie mich auch telefonisch oder per Mail unter kontakt@psychotherapie-duschl.de.

In der Regel biete ich Ihnen innerhalb von 2-3 Wochen einen Termin für ein Erstgespräch an. Dieses Erstgespräch findet im Rahmen der so genannten „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ statt. Es ist möglich, bis zu drei Sprechstunden je 50 Minuten zu vereinbaren, um ein gegenseitiges Kennenlernen zu ermöglichen und den weiteren Ablauf zu besprechen. Zudem sind sie für Sie eine Möglichkeit, einen ersten Eindruck meiner Arbeit zu gewinnen. Vorab sende ich Ihnen einen Fragebogen zu, der eine Grundlage für das Erstgespräch sowie die nachfolgenden Sitzungen darstellt. Er ermöglicht eine strukturierte Erfassung Ihres Anliegens sowie der zugrunde liegenden biografischen Faktoren. Desweiteren werde ich mit Ihnen eine ausführliche Diagnostik durchführen. Die Ergebnisse des Erstgesprächs und ggf. nachfolgender Termine sind dann Gegenstand meiner fachlichen Einschätzung über das Vorliegen einer möglichen Erkrankung, den Behandlungsbedarf und die entsprechenden Behandlungsempfehlungen. Wir besprechen zudem, welches Setting (Einzel- oder Gruppentherapie) für Sie geeignet sein könnte. Häufig ist es sinnvoll, die Einzeltherapie mit einem Gruppenangebot zu ergänzen (Kombinationsbehandlung).

Vor allem bezüglich einer Gruppentherapie bestehen im Vorfeld meist viele Fragen oder Befürchtungen. Mir ist es wichtig, diesen genügend Zeit zu widmen und transparent mit Ihnen zu klären. Ich biete Gruppentherapien mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Angst, Depression, Emotionsregulation etc.) an. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie unsicher sind, ob und welche Gruppe für Sie in Frage kommen könnte.

Die Rückmeldung meiner Verdachtsdiagnose und meiner Empfehlung wird Ihnen auch schriftlich ausgehändigt. Ob eine Therapie direkt im Anschluss an die Sprechstunden stattfinden kann, ist abhängig von meiner aktuellen Warteliste, aber auch von der zeitlichen Flexibilität Ihrerseits sowie der Art und dem Umfang Ihrer psychischen Problematik. Wenn zeitnahe Behandlung möglich ist, erfolgen im Anschluss an die Sprechstunden zwei probatorische Sitzungen, in denen wir unter anderem einen Antrag an die Krankenkasse stellen.

Wir beantragen – je nach Ihrer persönlicher Situation – eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) bei Ihrer Krankenkasse. Im Therapieverlauf ist ggf. eine weitere Therapieverlängerung um 20 Sitzungen möglich. Über die Kostenübernahme entscheidet dann ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag in anonymisierter Form vorgelegt wird. Das Höchstkontingent beträgt 80 Sitzungen.

Nach Bestätigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse beginnen wir mit den Therapiesitzungen. Die Termine finden normalerweise wöchentlich statt und dauern in der Regel 50 Minuten (Einzelsitzung) bzw. 100 Minuten (Gruppensitzung).

Die anschließende Therapiephase beinhaltet unter anderem die konkrete und aktive Umsetzung einzelner therapeutischer Maßnahmen und schließt auch Übungen mit dem Ziel ein, bestimmte belastende Erlebens- und Verhaltensmuster zu verändern. Die Therapiephase unterscheidet sich jedoch von Patient zu Patient. Wir besprechen deshalb am Anfang der geplanten Therapie Therapieziele und mögliche Interventionen.

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine therapeutische Behandlung in meiner Praxis werden von den Krankenkassen getragen. Ihnen selbst entstehen keine Kosten. Bitte beachten Sie, dass dies nur gilt, sofern Sie die vereinbarten Termine wahrnehmen. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte bis spätestens 48 Stunden vor unserem Termin Bescheid. 

Bitte denken Sie an Ihre Versichertenkarte, wenn Sie zum ersten Mal in die Praxis kommen.

Privatpatienten

Da sich die Tarife der privaten Krankenversicherungen deutlich unterscheiden, informieren Sie sich bitte vor Beginn der Therapie, zu welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe, Zuzahlungen etc.). Da auch das Prozedere der Antragsstellung je nach Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte auch, ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.

Gegebenenfalls erstellen wir ich für Sie einen Bericht im Rahmen unseres Therapieantrages an die Krankenkasse. Über die Kostenübernahme entscheidet dann ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag in anonymisierter Form vorgelegt wird. Sobald eine Bewilligung seitens des Gutachters vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten und Ihre ambulante Therapie kann beginnen. Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP”. Die Kosten für eine 50minütige Sitzung betragen aktuell 100,55 € (2,3fach, GOP-Ziffer 870). Jeweils zum Quartalsende stellen ich Ihnen dann eine Gesamtrechnung, die Sie nach erfolgter Kostenzusage bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.

Selbstzahler

Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen, z.B. bei einem geplantem Wechsel in die private Krankenkasse, dem Abschluss privater Versicherungen oder einer bevorstehenden Verbeamtung oder wenn Sie aus anderen Gründen nicht möchten, dass Ihre therapeutische Behandlung beim Versicherer registriert wird. Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP”.

Wenn Sie als Selbstzahler in die Praxis kommen, können Sie die Kosten bei der Steuererklärung angeben und ggf. nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen. Die Kosten betragen für eine 50minütige Sitzung aktuell 100,55€ (2,3fach, GOP-Ziffer 870). Jeweils zum Quartalsende erhalten Sie eine Gesamtrechnung von mir.

Bitte bedenken Sie, dass auch das Erstgespräch bereits kostenpflichtig ist.